Warum gibt es für die Prüfungen so verschiedene Bezeichnungen?
In der Studienordnung werden die zwei Prüfungstermine im Semester als "Erstprüfung" und "Nachprüfung" genannt. Das bedeutet schlicht, dass der eine Termin der erste im Semester ist und der andere danach folgt. Wir haben daher immer einen Erstprüfungstermin und einen Zweitprüfungstermin im Semester.
Wie erfahre ich, ob ich die Klausur bestanden habe?
Sie erhalten vom Studiendekanat Vorklinik eine Email, wenn Ihr Ergebnis im Studierendenportal einsehbar ist.
Wann wird das Ergebnis bekanntgegeben?
Nach der Klausur haben Sie zwei Werktage Zeit, Einspruch zu erheben. Nach Ablauf der Einspruchsfrist werden Einsprüche geprüft und erst nach schriftlicher Klärung wird die Klausur (ggf. erneut) durch die MedizinIT ausgewertet. Über den aktuellen Stand der Klausurkorrektkur informieren Sie sich bitte ab dem dritten Tag hier auf der Startseite der Homepage oder in StudIP in der Veranstaltung 'Physikalisches Praktikum' im Forum.
Ich konnte an der Prüfung nicht teilnehmen und habe eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wann ist der nächste Prüfungstermin?
Wer nicht mitschreiben konnte, muss sich selbst über StudIP rechtzeitig zu einem Prüfungstermin anmelden. Die aktuellen Termine der Physikprüfungen finden Sie hier. Die Anmeldung in StudIP wird hier erklärt. Sie können sich bis zu 1 Woche vor Prüfungstermin anmelden. Wenn Sie in StudIP die Anmeldung suchen achten Sie auf die Suche im korrekten Semester.
Für welchen Termin Sie sich anmelden ist Ihnen frei gestellt: das kann der Nachprüfungstermin sein oder auch ein Erst- oder Nachprüfungstermin der folgenden Semester. Bitte beachten Sie die 18-Monate Regel (siehe Studienordnung).
Ich habe die Prüfung nicht bestanden. Wie kann ich an der Wiederholprüfung teilnehmen?
Wer nicht bestanden hat, kann den Termin der Wiederholprüfung frei wählen: den direkt folgenden Nachprüfungstermin oder aber eine andere Erst- oder Nachprüfungstermin in den folgenden Semestern. Zu dem gewählten Prüfungstermin muss man sich spätestens 1 Woche vorher in StudIP anmelden. Dies gilt auch für einen potenziellen dritten Versuch. Beachten Sie bitte unbedingt die Regeln in der Studienordnung zur 18-Monats-Frist für Prüfungen!
zuletzt geändert: 05.04.2022